21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · AStG § 6 · I R 89/07
Wegzugsbesteuerung, Mitwirkungspflicht, Beteiligung, Gemeinschaftsrecht, Rückwirkung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:00 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr
1. Ist der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 1 Satz 2 AO verpflichtet, Höhe und Umfang seiner Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auch ungefragt offen zu legen und gegebenenfalls auch Veränderungen in den Beteiligungsquoten nachzuweisen?
2. Verstößt die Wegzugsbesteuerung (Vermögenszuwachsbesteuerung) in der Fassung des SEStEG gegen die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit?
3. Liegt in der Anwendung des § 6 AStG in der Fassung des SEStEG auf alle noch nicht bestandskräftig entschiedenen Einkommensteuerfestsetzungen eine verfassungswidrige Rückwirkung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 89/07
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 14.11.2007 9 K 1274/04 E
Normen: AStG § 6, EStG § 17 Abs 1, AStG § 21
Erledigt durch: Urteil vom 25.08.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger