Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2008 · Erledigtes Verfahren · EG Art 56 Abs 1 · C-67/08

    Erbschaftsteuer, Anrechnung, Erwerb von Kapitalforderungen, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Doppelbelastung

    Letzte Änderung: 1. April 2008, 14:26 Uhr, Aufgenommen: 29. Februar 2008, 09:06 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 16.01.2008 zu folgenden Fragen:

    1. Erlauben die Regelungen des Art. 73d Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EGV/Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EG, die Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer auch noch bei Erbfällen des Jahres 1999 gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 121 BewG (gegenständliche Beschränkung) auszuschließen?

    2. Ist Art. 73b Abs. 1 EGV/Art. 56 Abs. 1 EG dahin auszulegen, dass die Erbschaftsteuer, die ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union beim Erwerb von Kapitalforderungen eines zuletzt in Deutschland wohnenden Erblassers gegen Kreditinstitute in jenem Mitgliedstaat durch einen ebenfalls in Deutschland wohnenden Erben erhebt, auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden muss?

    3. Kommt für die Entscheidung, welcher der beteiligten Staaten die Doppelbelastung zu vermeiden hat, der Sachgerechtigkeit der verschiedenen Anknüpfungspunkte in den nationalen Steuerrechtsordnungen Bedeutung zu und ist --sollte dies der Fall sein-- die Anknüpfung an den Wohnsitz des Gläubigers sachnäher als die Anknüpfung an den Sitz des Schuldners?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-67/08

    Vorinstanz: BFH 16.1.2008 II R 45/05

    Normen: EG Art 56 Abs 1, EG Art 58 Abs 1 Buchst a, EG Art 58 Abs 3, EG Art 234 Abs 3, EGVtr Art 73b Abs 1, EGVtr Art 73d Abs 1 Buchst a, EGVtr Art 73d Abs 3, ErbStG § 21 Abs 1, ErbStG § 21 Abs 2 Nr 1, BewG § 121

    Erledigt durch: Urteil vom 12.02.2009