24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · XI R 84/07
Vorsteuerabzug, Organschaft, Geschäftsveräußerung
Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr
Steht einem neuen Organträger der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zu, die ihre Organgesellschaft bereits in der Zeit der Zugehörigkeit zu einem anderen Organkreis bezogen hat, wofür die Rechnung aber erst nach dem Ausscheiden aus dem anderen Organkreis ausgestellt wurde? Oder kann nur der alte Organträger den Vorsteuerabzug geltend machen, weil die Eingangsleistung vor der Geschäftsanteilsveräußerung bezogen wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 84/07
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 2.10.2007 4 K 9/06
Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 2 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 13.05.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger