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  • 21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 169 Abs 1 S 1 · X R 1/08

    Verjährung, Ablaufhemmung, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Schätzung

    Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:24 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Rechtswidrigkeit von Steueränderungsbescheiden wegen eingetretener Festsetzungsverjährung oder eingetretene Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO. Wirksame Selbstanzeige i.S. des § 371 AO, wenn die erklärten "Schwarzeinnahmen" nur frei oder griffweise geschätzt worden sind? Zu welchem Zeitpunkt wird die Ablaufhemmung ausgelöst, wenn von mehreren zeitlich auseinander liegenden Erklärungen auszugehen ist (sog. gestufte Selbstanzeige)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 1/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 29.11.2007 16 K 458/05 E,G,U

    Normen: AO § 169 Abs 1 S 1, AO § 171 Abs 9, AO § 371, AO § 162

    Erledigt durch: Urteil vom 21.04.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung