23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 5 · IX R 79/07
Einkunftsgrenze, Folgeobjekt
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr
Einkunftsgrenze bei Folgeobjekt - Sind für die Ermittlung der Einkunftsgrenze nach § 5 EigZulG bei einem Folgeobjekt (§ 7 EigZulG), das der Steuerpflichtige in einem Kalenderjahr anschafft, in dem er das Erstobjekt noch zu eigenen Wohnzwecken nutzt, als maßgebende Jahre das Erstjahr des Förderzeitraums und das Vorjahr oder das Jahr der Anschaffung des Folgeobjekts und das Vorjahr maßgebend?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 79/07
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 8.5.2007 1 K 4435/04
Normen: EigZulG § 5, EigZulG § 7
Erledigt durch: Urteil vom 19.08.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung