Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.11.2008 · Erledigtes Verfahren · MinöStG § 25 Abs 1 S 1 Nr 5 · VII R 37/07

    Mineralölsteuer, Erstattung, Antrag, Treu und Glauben, Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung, Wiedereinsetzung

    Letzte Änderung: 21. November 2008, 09:53 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Ablehnung der Vergütung von Mineralölsteuer nach Ablauf der Festsetzungsfrist wegen nicht rechtzeitiger Vorlage des vorgeschriebenen Vordrucks.

    Hätte die Finanzbehörde nach den Grundsätzen von Treu und Glauben und der aus § 89 AO a.F. folgenden Hinweispflicht nach Eingang von drei Anträgen und Bearbeitung von zwei Anträgen rechtzeitig (vor Ablauf der Festsetzungsfrist) darauf hinweisen müssen, dass zur Bearbeitung des dritten Antrags vorgeschriebene Unterlagen nachzureichen sind?

    Hätte für den formell wirksamen, aber nach Ablauf der Festsetzungsfrist gestellten Antrag auf Vergütung Wiedereinsetzung gewährt werden müssen, mit der Folge, dass der Antrag als vor Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt gilt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 37/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 31.10.2007 4 K 3170/06 VM

    Normen: MinöStG § 25 Abs 1 S 1 Nr 5, MinöStV § 47 Abs 1 S 1, AO § 47, AO § 169 Abs 2 S 1 Nr 1, AO § 171 Abs 3, AO § 89, BGB § 242

    Erledigt durch: Urteil vom 01.07.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger