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  • 24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 57 Abs 2 · V R 3/08

    Dachverband, Steuerbegünstigung, Verbindliche Zusage, Bindungswirkung, Organschaft

    Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    1. Ist die Rechtsprechung des BFH (I R 43/97, IV R 75/99) zur sog. gewerblichen Mehrmütterorganschaft auf die umsatzsteuerrechtliche Organschaft zu übertragen?

    2. Kann eine GmbH, die Dienstleistungen für gemeinnützige Organisationen erbringt, als steuerbegünstigter Dachverband angesehen werden?

    3. Entfaltet ein Bestätigungsschreiben, in dem ein Steuerberater die Ergebnisse einer Schlussbesprechung hinsichtlich zukünftiger Veranlagungszeiträume zusammenfasst, eine Bindungswirkung (verbindliche Zusage)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 3/08

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 5.12.2007 5 K 312/02

    Normen: AO § 57 Abs 2, UStG 1993 § 2 Abs 2 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 30.04.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger