22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · FGO § 40 Abs 2 · V R 81/07
Beschwer, Hinzuziehung, Einspruch, Abhilfebescheid, Beteiligter, Beiordnung, Beigeladener
Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr
1. Kann ein Dritter (Hinzugezogener) gegen eine ergangene Einspruchsentscheidung, deren materiell-rechtliche Beurteilung des Sachverhalts er gegen sich gelten lassen muss, rechtswirksam Klage nach § 40 Abs. 2 FGO erheben, da er insoweit beschwert ist?
2. Ist ein Dritter am Verfahren über die Änderung eines Steuerbescheides bei widerstreitender Steuerfestsetzung i.S. des § 174 Abs. 5 S. 1 AO beteiligt, wenn er hinzugezogen worden ist, das Verfahren aber durch einen ohne seine Zustimmung ergangenen Abhilfebescheid des Finanzamts in Gestalt einer Einspruchsentscheidung endet?
(Streitig ist die Zurechnung von Umsätzen und die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zwischen einer Grundstücksgemeinschaft (Treugeber) und deren nach außen auftretenden Vertreter (Treunehmer).
Wer ist Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 1 UStG 1993?)
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 81/07
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 11.10.2007 2 K 1086/06
Normen: FGO § 40 Abs 2, AO § 174 Abs 5, AO § 359, AO § 360 Abs 4, AO § 367 Abs 2 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 18.02.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung