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  • 21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 101/07

    Kindergeld, Grenzbetrag, Ausbildung, Wechselnde Einsatzstellen

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:32 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Überschrittener Grenzbetrag: Ist eine studierende Rechtspflegeanwärterin mit verschiedenen Tätigkeitsstätten (mehrere Ausbildungsorte/ Studienort) an wechselnden Einsatzstellen tätig, wenn keine der Ausbildungsstätten als Mittelpunkt der Ausbildungstätigkeit angesehen werden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 101/07

    Vorinstanz: Finanzgericht München 14.11.2006 12 K 5060/04

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Nr 5 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 22.10.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger