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  • 21.11.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 74 Abs 2 · III R 89/07

    Kindergeld, Erstattung, Abzweigung, Unterhalt, Sozialhilfe

    Letzte Änderung: 21. November 2008, 09:53 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Nachrangprinzip der Sozialhilfe: Ist durch die Auszahlung des Kindergeldes gem. § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 und § 107 SGB X der Kindergeldanspruch der Mutter erloschen, obwohl die Eltern überwiegenden Unterhalt an das monatliche Hilfe nach dem BSHG ohne Anrechnung von Kindergeld beziehende Kind leisteten? Steht die erfolgte steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch die Freibeträge des § 32 Abs. 6 EStG dem Erstattungsanspruch der Sozialbehörde nach § 74 Abs. 2 EStG entgegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 89/07

    Vorinstanz: Finanzgericht München 11.9.2007 12 K 1275/05

    Normen: EStG § 74 Abs 2, BSHG § 91 Abs 1, SGB 10 § 104, BSHG § 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.06.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger