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  • 19.03.2010 · Erledigtes Verfahren · RennwLottG § 17 · II R 60/07

    Lotteriesteuer, Freilos

    Letzte Änderung: 19. März 2010, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Lotteriesteuerliche Behandlung von Freilosen bei Internet-Sofortlotterien:

    Unterliegen Freilose, die tatsächlich keine neue Gewinnchance für den Spieler eröffnen - da aus dem selben Lospool gespielt wird - der Lotteriesteuer?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 60/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 7.11.2007 11 K 1990/07

    Normen: RennwLottG § 17, RennwLottG § 18 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.08.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung