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  • 19.03.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 122 Abs 2 Nr 1 · II R 52/07

    Einspruch, Auslegung, Wiedereinsetzung, Zugang, Nachweis

    Letzte Änderung: 19. März 2010, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Strittig ist ob und ggf. wann die Steuerpflichtigen Einspruch gegen die Vermögensteuerbescheide eingelegt haben.
    1. Kann ein von einem Steuerberater gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung auch als Einspruchseinlegung ausgelegt werden?
    2. Ist die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ohne substantiiertes Bestreiten des Zugangs durch den Adressaten erschüttert, wenn das Finanzamt den Tag der Absendung des Bescheides nicht nachweisen kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 52/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 22.3.2007 1 K 441/03

    Normen: AO § 122 Abs 2 Nr 1, AO § 357, AO § 110, BGB § 133

    Erledigt durch: Urteil vom 09.12.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung