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  • 22.07.2009 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4 · II R 51/07

    Bankguthaben, Haftung, Kreditinstitut, Vertrag zugunsten Dritter

    Letzte Änderung: 22. Juli 2009, 14:08 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Umfang der Bankenhaftung für Erbschaftsteuer:

    Umfasst die Haftung der Kreditinstitute die gesamte rückständige ErbSt - einschließlich solcher Teilbeträge, die durch Erwerbe (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall) nicht in den Nachlass gefallen sind - wenn und soweit das nachlasszugehörige Vermögen, das sich im Gewahrsam des Haftungsschuldners befand, zur Begleichung der gesamten Steuerschuld ausreichen würde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 51/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 8.11.2007 9 K 2200/06

    Normen: ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4, ErbStG § 20 Abs 6, AO § 191 Abs 1 S 1, BGB § 328

    Erledigt durch: Urteil vom 12.03.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger