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  • 21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 2 Abs 1 Nr 3 S 1 · II R 47/07

    Kapitalerhöhung, Aufgeld, Angemessenheit

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:18 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Löst ein zu geringes Aufgeld in Folge der Kapitalerhöhung einer GmbH eine steuerpflichtige Schenkung beim Begünstigten aus?
    Zur Frage der Person des Bereicherten, wenn im Zuge der Kapitalerhöhung einer GmbH eine andere GmbH zur Übernahme der neuen Gesellschaftsanteile zugelassen wird und der gemeine Wert der neuen Gesellschaftsanteile die zu leistende Einlage übersteigt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 47/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 18.10.2007 3 K 3325/05 Erb

    Normen: ErbStG § 2 Abs 1 Nr 3 S 1, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 09.07.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung