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  • 18.06.2010 · Erledigtes Verfahren · EWRAbk Art 31 · C-540/07

    Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Freiheit des Kapitalverkehrs, Niederlassungsfreiheit, Dividenden, Vertragsstaaten

    Letzte Änderung: 18. Juni 2010, 14:08 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2008, 09:30 Uhr

    Kommission gegen Italienische Republik, Klage vom 30.11.2007 mit dem Antrag,
    - festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 EG und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betreffend die Freiheit des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Staaten, die Parteien des Abkommens sind (Vertragsstaaten), sowie gegen die Verpflichtungen aus Art. 31 des Abkommens betreffend die Niederlassungsfreiheit zwischen den Vertragsstaaten verstoßen hat, dass sie eine steuerliche Regelung beibehalten hat, die für die Dividenden, die an in den übrigen Mitgliedstaaten und in den Vertragsstaaten ansässige Gesellschaften ausgeschüttet werden, belastender ist;
    - der Italienischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-540/07

    Normen: EWRAbk Art 31, EWRAbk Art 40, EWRAbk Art 56

    Erledigt durch: Urteil vom 19.11.2009