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  • 21.11.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 3 Abs 6 · XI R 67/07

    Ort der Lieferung, Versendung

    Letzte Änderung: 21. November 2008, 09:53 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Steht die Annahme, dass eine Lieferung, bei der der Gegenstand im Auftrag des Lieferers an einen bestimmten Abnehmer in einen anderen Mitgliedstaat versandt wird, an dem Ort als ausgeführt gilt, an dem sich der Gegenstand zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung befindet (Art. 8 Abs. 1 Buchst. a EWG/77/388), entgegen, dass der Gegenstand dem Erwerber erst nach Zahlung des Kaufpreises überlassen wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 67/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 3.5.2007 5 K 232/02 EFG 2007, 1282

    Normen: UStG 1993 § 3 Abs 6, EWGRL 388/77 Art 8 Abs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 4 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 14 Abs 2 Buchst b

    Erledigt durch: Urteil vom 30.07.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger