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  • 23.03.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 14 Abs 6 · XI R 62/07

    Rechnung, Lieferung, Vorauszahlung

    Letzte Änderung: 23. März 2009, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Darf das FA eine Rechnung und damit den Vorsteuerabzug ablehnen, nur weil auf der Rechnung kein Hinweis zu finden ist, dass es sich um eine Vorauszahlung handelt und das Lieferdatum nicht vermerkt wurde, der Lieferschein aber vorgelegt worden ist?

    Ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 62/07

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 12.4.2007 2 K 784/06 EFG 2007, 1998

    Normen: UStG 2005 § 14 Abs 6, UStG 2005 § 14 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger