21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 152 · XI R 56/07
Verspätungszuschlag, Umwandlung, Verschmelzung, Rücknahme, Ermessen
Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:51 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
Zum 01.01.95 wurde eine GmbH durch Verschmelzung die Gesamtrechtsnachfolgerin einer KG, gegen die im Jahre 1994 wegen verspäteter Abgabe der Steuererklärungen Verspätungszuschläge festgesetzt worden waren.
Ist die Ablehnung des Antrags auf teilweise Rücknahme der festgesetzten Verspätungszuschläge (Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes nach § 130 Abs. 1 AO) ermessensfehlerhaft?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 56/07
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 21.4.2005 10 K 7737/00
Normen: AO § 152, AO § 130 Abs 1, AO § 100 Abs 1 S 1, AO § 102
Erledigt durch: Urteil vom 23.09.2009, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung