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  • 21.01.2010 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 15 Abs 1 Nr 1 · XI R 48/07

    Vorsteuerabzug, Unternehmer, Unternehmen, Vermittlung, Vermittlungsprovision, Kraftfahrzeughandel, Ausland, Scheinrechnung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2010, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Ist die Annahme des FA richtig, die Vorsteuer aus Rechnungen verschiedener Firmen sei nicht abziehbar, weil diese nur als Vermittler im Kfz-Geschäft aufgetreten und die (Reimport-)Fahrzeuge vielmehr direkt vom ausländischen Lieferanten an die Kläger geliefert worden sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 48/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 9.12.2005 12 K 2/04 EFG 2007, 1202

    Normen: UStG 1999 § 15 Abs 1 Nr 1, UStG 1999 § 2 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 12.08.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger