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  • 22.07.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 191 · X R 63/06

    Haftung, Vermögensübernahme, Entstehung, Steuerschulden

    Letzte Änderung: 22. Juli 2009, 14:08 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Haftet die Klägerin als Vermögensübernehmerin gem. § 419 Abs. 1 BGB a.F. für die Einkommensteuer 1992 des Vermögensübergebers (hier: vom Ehemann übertragenes, teilweise zum Betriebsvermögen gehörendes Grundstück und daraus resultierender Entnahmegewinn) auch wenn der steuerbegründende Tatbestand während des Veranlagungszeitraums verwirklicht wird, die Einkommensteuer gem. § 36 Abs. 1 EStG aber erst mit Ablauf des Kalenderjahres entsteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 63/06

    Vorinstanz: Finanzgericht München 8.12.2005 14 K 36/03

    Normen: AO § 191, BGB § 419 Abs 1, EStG § 36 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 28.01.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung