22.07.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 191 · X R 63/06
Haftung, Vermögensübernahme, Entstehung, Steuerschulden
Letzte Änderung: 22. Juli 2009, 14:08 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
Haftet die Klägerin als Vermögensübernehmerin gem. § 419 Abs. 1 BGB a.F. für die Einkommensteuer 1992 des Vermögensübergebers (hier: vom Ehemann übertragenes, teilweise zum Betriebsvermögen gehörendes Grundstück und daraus resultierender Entnahmegewinn) auch wenn der steuerbegründende Tatbestand während des Veranlagungszeitraums verwirklicht wird, die Einkommensteuer gem. § 36 Abs. 1 EStG aber erst mit Ablauf des Kalenderjahres entsteht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 63/06
Vorinstanz: Finanzgericht München 8.12.2005 14 K 36/03
Normen: AO § 191, BGB § 419 Abs 1, EStG § 36 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 28.01.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung