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  • 21.07.2008 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 Abs 1 · X R 61/06

    Wettbewerbsverbot, Handelsvertreter, Ausgleichsanspruch, Gewerbeertrag, Zeugenvernehmung

    Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    1. Können in einer Ausgleichszahlung an einen Handelsvertreter nach § 89b HGB auch verdeckte Zahlungen für ein Wettbewerbsverbot i.S.d. § 90a Abs. 1 HGB enthalten sein und unterliegen diese Zahlungen der Gewerbesteuer? Inwieweit ist der Vertrag auszulegen bzw. auf den abweichenden Willen der Vertragsparteien abzustellen?

    2. Liegt ein Verfahrensmangel des FG aufgrund Nichtvernehmung eines Zeugen vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 61/06

    Vorinstanz: Finanzgericht München 28.4.2005 5 K 2948/03

    Normen: GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 7, HGB § 89b, HGB § 90a, FGO § 81 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 02.04.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger