24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · FöGbG § 6 Abs 1 · X R 60/06
Fördergebietsgesetz, Rücklage, Investitionsabsicht, Investitionszeitpunkt, Rechtliches Gehör, Verfahrensdauer
Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
Liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer steuerfreien Rücklage nach § 6 Abs. 1 Satz 1 FördG vor, wenn anstelle eines vor dem 01.01.1992 geplanten Grundstückserwerbs aufgrund Verzögerungen der öffentlichen Hand ein anderes Grundstück erst im Jahr 1993 erworben werden konnte?
Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung von Zeugenangaben, wenn ein Schriftsatz eines Zeugen zwar im Tatbestand jedoch nicht in den Entscheidungsgründen Berücksichtigung fand? Liegt eine überlange Verfahrensdauer (seit 1999 anhängig) vor, so dass Beweiserleichterungen zu berücksichtigen sind?
Ist bei dem Beginn der Investition im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 FördG ausschließlich auf den Zeitpunkt der Bauantragsstellung abzustellen oder kann bereits der Abschluss eines Autohändlervertrages, in welchem sich der Kläger zum Bau eines Autohauses verpflichtet hat, als Beginn der Investition angesehen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 60/06
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 4.5.2005 2 K 2202/99 EFG 2006, 1600
Normen: FöGbG § 6 Abs 1, GG Art 103 Abs 1, GG Art 19 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 22.04.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger