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  • 19.12.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34 Abs 1 · IX R 84/07

    Fünftelregelung, Abfindung, Vereinbarung, Verfassung, Vertrauensschutz, Rückwirkung

    Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Anwendung der Fünftelregelung auf eine Abfindung, welche mündlich bereits am 5. März 1999 vereinbart, schriftlich jedoch erst im Juli 1999 vertraglich fixiert und im Jahr 2000 ausgezahlt wurde?

    1. Wurde im Gespräch am 5. März 1999 eine rechtlich verbindliche Vereinbarung getroffen?

    2. Rückwirkung: Kommt es für den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen allein auf den Zeitpunkt der verbindlichen Vereinbarung oder auch auf die Auszahlung der Abfindung an?

    3. Ist die Fünftelregelung materiell-rechtlich verfassungswidrig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 84/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 19.6.2007 7 K 2270/06

    Normen: EStG § 34 Abs 1, StEntlG 1999/2000/2002, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14

    Erledigt durch: Urteil vom 10.07.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger