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  • 21.10.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 1 · IX R 74/06

    Veräußerungsverlust, Kaufpreisanpassungsklausel, Wirtschaftliches Eigentum, Gestaltungsmissbrauch, Vertrauensschutz

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Schließen in Kaufverträgen über Anteile an Kapitalgesellschaften - hier zwischen nahe stehenden Personen - solche Klauseln, die anhand objektivierender Methoden und unabhängig von der tatsächlichen Kursentwicklung eine Anpassung des Kaufpreises an erhebliche Wertveränderungen der Anteile noch für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr erlauben, den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums trotz Vorliegens aller weiteren Voraussetzungen aus? Ist die Verlustnutzung zum Zwecke der Steuerminderung stets gestaltungsmissbräuchlich, es sei denn, es können wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe für die konkret gewählte Gestaltung angeführt werden?

    War das Finanzamt nach Treu und Glauben gehindert, die begehrte Anerkennung des Verlustes nach § 17 EStG zu versagen, wenn alle Einkommensteuerbescheide - außer dem streitgegenständlichen - unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen waren und es zuvor schriftlich einer Bitte auf Sachstandsmitteilung in dem Sinne geantwortet hat, dass dem Grunde nach ein Verlust gemäß § 17 EStG anzuerkennen ist.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 74/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 7.6.2005 1 K 1355/02 EFG 2006, 671

    Normen: EStG § 17 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1, AO § 42, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 22.07.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger