21.07.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 2 Abs 3 · IX R 67/06
Mindestbesteuerung, Verlustausgleich, Verfassung, Leistungsfähigkeit
Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:18 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei echten Verlusten aus Vermietung und Verpachtung (keine Sonderabschreibungen) im Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?
Verstößt diese Vorschrift gegen das Rückwirkungsverbot? Ist sie außerdem wegen der Kompliziertheit und ihrer Unverständlichkeit für "Normalbürger" verfassungswidrig?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 6. Februar 2007).
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 67/06
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 1.6.2006 3 K 2331/01 EFG 2006, 1253
Normen: EStG § 2 Abs 3, StEntlG 1999/2000/2002, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14
Erledigt durch: Urteil vom 09.03.2011, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger