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  • 21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 2 · IX R 73/04

    Wesentliche Beteiligung, Veräußerungskosten, Kurssicherungsaufwendungen, Veräußerungsgewinn

    Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Sind Verluste aus Devisentermingeschäften, die zur Werterhaltung eines Kaufpreises (aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft) getätigt wurden, der von einer Währung in eine andere transferiert werden soll, als Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG abziehbar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 73/04

    Vorinstanz: Finanzgericht München 21.9.2004 12 K 703/02 EFG 2005, 202

    Normen: EStG § 17 Abs 2, EStG § 17 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 02.04.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger