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  • 22.11.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 · VIII R 44/07

    Steuerberater, Bestellung, Sozietät, Gesellschaftsvertrag, Nichtigkeit, Verbot, Rückabwicklung, Arglistige Täuschung

    Letzte Änderung: 22. November 2010, 12:34 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Verstößt ein Gesellschaftsvertrag zwischen einem Berufsträger und einem Berufsfremden mit dem Ziel, unbefugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten, gegen ein gesetzliches Verbot (§§ 5, 56 StBerG) mit der Folge, dass der Gesellschaftsvertrag von Beginn an als nichtig anzusehen ist (§ 134 BGB) und damit die eingetretenen Besteuerungsfolgen einer Rückabwicklung gemäß § 41 Abs. 1 AO zugänglich sind?
    Inwiefern kann sich eine rückwirkende Unwirksamkeit des Gesellschaftsvertrages auch aus einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach §§ 123, 124 BGB ergeben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 44/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 17.1.2007 4 K 4321/04 EFG 2007, 1085

    Normen: EStG § 18, EStG § 15 Abs 1 Nr 2, AO § 41 Abs 1, BGB § 705, BGB § 134, BGB § 123, StBerG § 5

    Erledigt durch: Urteil vom 10.08.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger