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  • 21.05.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 1 · VIII R 34/07

    Freiberufler, Beteiligung, Betriebsvermögen, Veräußerungsgewinn, Gesellschaft

    Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 12:48 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Gehört die Beteiligung eines freiberuflichen Bildjournalisten an einer GmbH, deren Geschäftsgegenstand die Herstellung, Vermittlung und Vertrieb von Bildmaterial an Presse, Werbung und Wirtschaft ist (Verwertungsgesellschaft) zum notwendigen Betriebsvermögen des freiberuflichen Betriebs mit der Folge, dass der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung zu den Einkünften aus § 18 EStG gehört? Ist in Fällen, in denen freiberufliche Tätigkeit und Vermarktung typischerweise "in verschiedener Hand" liegen, die Eigenschaft einer Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen - unabhängig von der Höhe der Beteiligung und der Höhe des mit der Beteiligungsgesellschaft getätigten Umsatzes - zu verneinen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 34/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 21.6.2006 7 K 3623/04 E

    Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 12.01.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger