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  • 21.10.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 147 Abs 6 S 2 · VIII R 80/06

    Digitaler Datenträger, Aufzeichnungspflicht, Außenprüfung, Einnahmeüberschussrechnung, Ermessen

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2009, 15:43 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Ist eine Aufforderung des FA gemäß § 147 Abs. 6 Satz 2 AO (Zurverfügungstellung von gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger im Rahmen einer Außenprüfung) insoweit ermessensfehlerhaft, als sie Daten erfasst, die über die Aufzeichnungspflichten eines Einnahmeüberschussrechners hinausgehen, obwohl dieser -freiwillig- unter Verwendung eines Datev-Programms über seine Aufzeichnungspflichten hinausgehende Daten (Sachkonten) erfasst hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 80/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 13.11.2006 2 K 198/05

    Normen: AO § 147 Abs 6 S 2, AO § 140, AO § 141, AO § 200 Abs 1 S 2, EStG § 4 Abs 3, UStG § 22

    Erledigt durch: Urteil vom 24.06.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung