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  • 22.02.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 · VIII R 78/06

    Tatsächliche Verständigung, Außenprüfung, Treu und Glauben, Anfechtung

    Letzte Änderung: 22. Februar 2010, 11:46 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Inwiefern sind die zivilrechtlichen Grundsätze zur Anfechtung, zum Wegfall der Geschäftsgrundlage oder zu § 242 BGB auf eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Außenprüfung anwendbar?
    Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, wenn bei Unterzeichnung der tatsächlichen Verständigung nicht auf die strafrechtliche Tragweite der Erklärung hingewiesen wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 78/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 30.5.2006 11 K 2674/03 E EFG 2006, 1306

    Normen: EStG § 18, BGB § 242, AO § 88 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 01.09.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger