21.05.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 · IV R 41/07
Veräußerung, Geschäftsbereich, Gewinn, Gewerbesteuerpflicht, Gewerbliche Prägung
Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 12:36 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
Ist die Veräußerung eines Geschäftsbereichs bei einer GmbH & Co. KG eine einkommensteuerlich begünstigte (Teil-)Betriebsveräußerung, die zur Einstellung der gewerblichen Tätigkeit und zur Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns führt, wenn im Anschluss an den Veräußerungsvorgang aufgrund der Zurückbehaltung und Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen (Grundstücke) eine vermögensverwaltende (gewerblich geprägte) Tätigkeit der GmbH & Co. KG vorliegt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 41/07
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 28.3.2006 5 K 216/03 EFG 2007, 1799
Normen: EStG § 16, EStG § 34, GewStG § 5, GewStG § 7
Erledigt durch: Urteil vom 17.03.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger