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  • 21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · FöGbG § 4 Abs 3 · IX R 65/07

    Umbau, Neubau, Herstellungsaufwand, Restwertabschreibung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:54 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr

    Abgrenzung der nachträglichen Herstellungsarbeiten i.S. des § 3 Satz 1 FöGbG von der Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts - Wie ist der in § 3 Satz 1 FöGbG verwandte Begriff der "Herstellung von abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern" i.S. des § 3 Satz 1 FöGbG zu verstehen - Erfasst dieser nur Baumaßnahmen i.S. einer bautechnischen Neuherstellung oder auch Baumaßnahmen zur erstmaligen Erstellung von jeweils für sich zu betrachtenden Wohnungen, die nicht zu einem Neubau im technischen Sinne geführt haben; hier: Aufwendungen für den Umbau eines Stallgebäudes in ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten als der Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FöGbG unterliegende nachträgliche Herstellungsarbeiten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 65/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 24.8.2007 4 K 616/04 E

    Normen: FöGbG § 4 Abs 3, FöGbG § 3 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 19.08.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung