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  • 23.06.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 Nr 1 · IX R 63/07

    Einkünfteerzielungsabsicht, Immobilie, Mietvertrag, Eigennutzung, Totalüberschussprognose

    Letzte Änderung: 23. Juni 2008, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr

    Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietungstätigkeit - Fehlt bei einer wegen beabsichtigter späterer Selbstnutzung von vornherein nur kurzfristig erfolgten Vermietung einer angeschafften und aufwendig sanierten Immobilie (hier: auf 5 Jahre befristeter Mietvertrag) von Anfang an die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige im Zeitraum bis zu der - wenn auch nur als Option zum Zeitpunkt der Pensionierung in ca. 20 Jahren bezeichneten - Selbstnutzung keinen Totalüberschuss erzielen kann - Stellt das offensichtliche Missverhältnis zwischen den Anschaffungs- und Sanierungskosten des Mietobjekts und der vereinbarten Miete einen besonderen Umstand dar, der eine Totalüberschussprognose zur Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht erfordert?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 63/07

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 26.4.2007 1 K 2337/04

    Normen: EStG § 21 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 02.04.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung