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  • 23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 9 Abs 2 · IX R 58/07

    Neubau, Altbau, Umbau, Sanierung, Wohnungsbegriff, Eigentumswohnung, Wohnung

    Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr

    Abgrenzung Neubauten/Altwohnungen - Ist die von den Klägern erworbene - aus Umbau- und Sanierungsmaßnahmen eines gewerblich genutzten Gebäudes hervorgegangene - Eigentumswohnung als "neu hergestellt" zu beurteilen, so dass den Klägern nicht die Eigenheimzulage für Altwohnungen, sondern die für Neubauten zu gewähren ist? - Rev. der Kläger vom FG zugelassen zur Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Teilung einer Wohnung eine neue Wohnung geschaffen wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 58/07

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 25.4.2007 2 K 2207/04 EFG 2007, 1849

    Normen: EigZulG § 9 Abs 2, EigZulG § 2 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.09.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger