Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.06.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · IX R 63/06

    Arbeitslohn, Sonstige Einkünfte, Fördermittel, Fortbildung, Europäischer Sozialfonds

    Letzte Änderung: 23. Juni 2008, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr

    Stellen Fördermittel aus dem Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Kulturschutz und Landschaftspflege (KULAP-Programm Teil D), die der Kläger als Angestellter einer Agrarproduktions- und Handelsgesellschaft für die Teilnahme an berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen während der Freistellungsphase anstelle des Arbeitslohns erhalten hat, steuerpflichtigen Arbeitslohn oder sonstige Einkünfte dar? Ist die Steuerfreiheit der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds nach § 3 Nr. 2 EStG wegen des gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatzes auch auf die aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gezahlten Fördermittel übertragbar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 63/06

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 7.12.2005 IV 589/02 EFG 2006, 1493

    Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 3, EStG § 3 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 13.02.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger