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  • 21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 2 · VIII R 30/07

    Werbungskosten, Aufteilung, Vermögensverwaltung, Gebühr

    Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:23 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr

    Sind Vermögensverwaltungsgebühren, die als pauschaler v.H.-Satz des Vermögenswertes zu bestimmten Stichtagen erhoben werden und mit denen sowohl die Leistung des Vermögensverwalters zur Bestandsverwaltung als auch zur Umschichtung des verwalteten Vermögens vergütet wird, auch dann in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum durch die Vermögensverwaltung auch steuerpflichtige sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. der § 22 Nr. 2, 23 EStG erzielt hat oder ist die Verwaltungsgebühr in diesem Fall zwischen diesen beiden Einkunftsarten (Maßstab ?) aufzuteilen ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 30/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 5.1.2007 14 K 310/04

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 20, EStG § 23, EStG § 22 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 24.11.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung