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  • 22.02.2010 · Erledigtes Verfahren · BewG § 37 Abs 1 · II R 45/07

    Einheitswert, Bewertung, Landwirtschaft, Tierhaltung, Gesellschaft, Mitunternehmer

    Letzte Änderung: 22. Februar 2010, 11:46 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr

    Ist bei einem Tiermastbetrieb, welcher von mehreren Landwirten als Mitunternehmer geführt wird (gemeinschaftliche Tierhaltung gemäß § 51a BewG) und bei welchem außer den zum Maststallgebäude gehörigen Grundstückflächen keine weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen vorhanden sind, der Einheitswert im normierten Vergleichswertverfahren gemäß § 37 Abs. 1 BewG oder im Einzelertragswertverfahren gemäß § 37 Abs. 2 BewG festzustellen?
    Kann ein auf Tierbeständen beruhender Wertansatz analog § 41 Abs. 2a BewG um 50% gemindert werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 45/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 20.9.2007 1 K 242/04

    Normen: BewG § 37 Abs 1, BewG § 37 Abs 2, BewG § 51a, BewG § 41 Abs 2a, BewG § 19, BewG § 97 Abs 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 16.12.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger