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  • 19.03.2010 · Erledigtes Verfahren · VersStG § 1 Abs 1 · II R 44/07

    Versicherung, Entgelt, Dienstleistung

    Letzte Änderung: 19. März 2010, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr

    Gehört zum Versicherungsentgelt auch der Wert einer Dienstleistung, welche eine Autovermietungsfirma im Zusammenhang mit Schadensregulierungen selbst erbringt und zu welcher sie sich gegenüber dem Kfz-Versicherer im abgeschlossenen Versicherungsvertrag verpflichtet hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 44/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 26.9.2007 3 K 142/06

    Normen: VersStG § 1 Abs 1, VersStG § 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 16.12.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung