21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 · II R 22/06
Schenkungsteuer, GmbH-Anteile, Teilentgeltlicher Erwerb, Bereicherung, Gemischte Schenkung, Anteilsbewertung, Stuttgarter Verfahren
Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Liegen die Voraussetzungen des objektiven Tatbestands einer freigebigen Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, weil der vom Neffen an seinen Onkel gezahlte Kaufpreis im Verhältnis zu dem -- nach dem sog. Stuttgarter Verfahren ermittelten -- Wert der GmbH-Anteile unausgewogen ist und im groben Missverhältnis steht. Ab welchem Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist von einem groben Missverhältnis auszugehen und liegt dieses auch bei einem Unterschied von weniger als 51 v.H. vor.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 22/06
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.2.2005 4 K 959/01 Erb EFG 2005, 1451
Normen: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 12 Abs 2, BewG § 11 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger