06.12.2007 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 33 Abs 1 · C-426/07
Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer, Personenkraftwagen, Erstzulassung, Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen
Letzte Änderung: 6. Dezember 2007, 09:39 Uhr, Aufgenommen: 6. Dezember 2007, 09:39 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Wojewodzki Sad Administracyjny w Bialymstoku (Polen) vom 14.09.2007 zu folgenden Fragen:
1. Lässt sich eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eingeführte Verbrauchsteuer wie die im polnischen Steuergesetz vom 23. Januar 2004 über die Akzisesteuer (Dz. U. ÄDziennik Ustaw, Gesetzblatt der Republik PolenÜ Nr. 29, Pos. 257, mit Änderungen) vorgesehene, mit der jeder Verkauf eines Personenkraftwagens vor seiner ersten Zulassung im Inland besteuert wird, als Form einer unzulässigen Umsatzsteuer im Sinne von Art. 33 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145 vom 13.6.1977, S. 1) (nunmehr Art. 401 der seit dem 1. Januar 2007 geltenden Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ÄABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1Ü) ansehen? Wenn die obige Frage zu verneinen sein sollte:
2. Steht eine Verbrauchsteuer wie die in der beim Woiwodschaftsverwaltungsgericht Bialystok anhängigen Rechtssache streitige, mit der jeder Verkauf eines Personenkraftwagens vor seiner ersten Zulassung im Inland besteuert wird, im Widerspruch zu Art. 90 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - der das Verbot der Diskriminierung und der protektionistischen Anwendung eines nationalen Steuersystems zum Schutz gleichartiger inländischer Waren aufstellt -, wenn der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen, die zuvor in der Republik Polen zugelassen wurden, nicht mit dieser Steuer belastet wird?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-426/07
Vorinstanz: Wojewodzki Sad Administracyjny w Bialymstoku (Polen)
Normen: EWGRL 388/77 Art 33 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 401, EG Art 90
Erledigt durch: Urteil vom 17.7.2008