23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7 Abs 1 S 6 · IX R 64/07
Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, Abschreibung, Einkünfteerzielungsabsicht, Restbuchwert
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr
AfaA im Zusammenhang mit Veräußerung des Grundstücks - Kommt bei einem bisher ununterbrochen zur Nutzung als Lebensmittelmarkt vermieteten Gebäude eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) in Höhe des Gebäuderestwerts gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i.V. mit § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG nicht in Betracht, weil das Gebäude vor Beendigung des Mietverhältnisses veräußert und damit die Einkünfteerzielungsabsicht aufgegeben wurde, obwohl der Verkaufsentschluss erst zu einem Zeitpunkt gefasst worden war, als sich die Unvermietbarkeit des Gebäudes - und damit der Entstehungsgrund für die AfaA - bereits eindeutig herauskristallisiert hatte?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 64/07
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 9.8.2007 16 K 840/05 F
Normen: EStG § 7 Abs 1 S 6
Erledigt durch: Urteil vom 17.09.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung