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  • 21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst b · IX R 61/07

    Wertpapier, Spekulationsgeschäft, Steuerhinterziehung

    Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Wertpapier-Spekulationsgewinnen im Jahr 1996 - Ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1996 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig, soweit er Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betrifft - Kann das Jahr 1996 in die dem Gesetzgeber zur Beseitigung des strukturellen Erhebungsdefizits zuzubilligende Übergangsfrist nicht mehr einbezogen werden - Ist die auf zehn Jahre verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO) nicht anwendbar, weil es wegen der Beauftragung eines steuerlichen Beraters mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung am Tatvorsatz einer Steuerhinterziehung fehlt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 61/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 9.11.2006 11 K 1761/05 E

    Normen: EStG § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst b, GG Art 3 Abs 1, AO § 169 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 13.02.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger