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  • 22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 1 · VIII R 27/07

    Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Abgrenzung, Ingenieur, Ähnliche Tätigkeit, Sachverständigengutachten

    Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr

    Übt ein Steuerpflichtiger, der nach Abschluss einer Ausbildung zum Datenverarbeitungskaufmann und Besuch zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen als "Systementwickler" tätig ist, eine einem Wirtschafts-Informatiker vergleichbare, ingenieurähnliche und damit freiberufliche Tätigkeit aus, wenn er zwar in Teilbereichen der Informatik Kenntnisse nachweisen kann, die erheblich über das im Rahmen eines vergleichbaren Studiengangs vermittelte Wissen hinausgehen, er aber nicht über ein breites theoretisches Grundlagenwissen verfügt, wie es in einem Studium erarbeitet wird?

    Ist der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse durch eine Wissensprüfung im Wege eines Sachverständigengutachtens möglich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 27/07

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 11.7.2007 8 K 1148/02

    Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 16.12.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger