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  • 20.10.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 Abs 3 · IV R 33/07

    Änderung, Buchwertfortführung, Entnahme, Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Widerstreitende Steuerfestsetzung

    Letzte Änderung: 20. Oktober 2011, 10:10 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr

    Kann ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid nach § 174 Abs. 3 AO geändert werden, wenn das FA die Besteuerung stiller Reserven bei der Übertragung von Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auf eine GmbH & Co. GbR mbH zunächst unterlassen hat, weil es die übernehmende GbR mbH als gewerblich geprägte Personengesellschaft eingestuft hatte und sich diese Annahme nachträglich aufgrund des BGH-Urteils vom 27.9.1999 II ZR 371/98 (BGHZ 142, 315) als unrichtig herausstellt und das FA nunmehr von einer Entnahme ausgeht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 33/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 10.5.2007 6 K 2818/03 F

    Normen: AO § 174 Abs 3, EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 15 Abs 3 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 14.01.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung