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  • 19.12.2008 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 7 · IV R 30/07

    Unterschiedsbetrag, Fremdwährungsdarlehen, Gewerbesteuerpflicht

    Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 10:31 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr

    Gewerbeertrag bei der Tonnagebesteuerung: Sind Gewinne aus der teilweisen Auflösung von Unterschiedsbeträgen i.S. des § 5a Abs. 4 EStG, die auf Grund der Bezahlung eines Fremdwährungsdarlehens entstanden sind, gewerbesteuerpflichtig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 30/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 25.4.2007 2 K 123/06

    Normen: GewStG § 7, EStG § 5a

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger