19.07.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10d · GrS 2/04
Verlustabzug, Verlustvortrag, Erbe, Erbengemeinschaft, Sondererbfolge
Letzte Änderung: 19. Juli 2013, 02:13 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. Kann der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlust bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen?
2. Falls die 1. Rechtsfrage bejaht wird: Steht im Falle einer Erbengemeinschaft der Abzug nur demjenigen zu, der die Einkunftsquelle(n) fortführt, die den Verlust verursacht hat (haben)? Gelten für den Fall einer Sondererbfolge in die Verlust verursachende Einkunftsquelle Besonderheiten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: GrS 2/04
Vorinstanz: Bundesfinanzhof 28.7.2004 XI R 54/99
Normen: EStG § 10d
Erledigt durch: Beschluss vom 17.12.2007.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger