21.11.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 3 · IX R 47/07
Prozesskosten, Finanzierung, Partiarisches Darlehen, Wette, Erfolgsaussichten, Einkünfteerzielungsabsicht
Letzte Änderung: 21. November 2008, 09:53 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2007, 11:30 Uhr
Prozesskostenfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung - Handelt es sich bei der Zahlung in Höhe von 600000 DM, die der als Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft tätige Kläger als Gegenleistung dafür erhalten hat, dass er sich einer Mandantin gegenüber verpflichtete, ein Viertel der Kosten eines von dieser gegenüber einer Kommune beabsichtigten Schadensersatzprozesses zu tragen, und dieser Verpflichtung auch nachgekommen ist, um sonstige Einkünfte i.S. von § 22 Nr. 3 EStG (s. auch BFH-Urteil vom 16.1.2007 IX R 48/05, BFH/NV 2007, 886)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 47/07
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 21.6.2007 10 K 76/07
Normen: EStG § 22 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 10.07.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger