Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 45/07

    Drittaufwand, Erhaltungsaufwand, Renovierung, Modernisierung

    Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2007, 11:30 Uhr

    Drittaufwand in Fällen des abgekürzten Vertragswegs als Werbungskosten - Sind Aufwendungen eines Dritten dem Steuerpflichtigen nicht nur im Fall des abgekürzten Zahlungswegs zurechenbar, sondern ebenso, wenn der Dritte im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag abschließt und aufgrund dessen die geschuldete Zahlung auch selbst leistet (im Streitfall hat die Mutter des Klägers Erhaltungsarbeiten an einer dem Kläger gehörenden Wohnung mit den Handwerkern im eigenen Namen, aber im Interesse des Klägers und nach Rücksprache mit dem Kläger abgeschlossen und die vereinbarte Vergütung an die Handwerker entrichtet)? - Revision vom FG wegen des BMF-Nichtanwendungserlasses vom 9.8.2006 IV C 3 S 2211 - 21/06, BStBl I 2006, 492, zugelassen

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 45/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 9.7.2007 2 K 243/06

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung

    lock Einspruchsmuster und Hinweis lesen

    Anmeldung für Kunden Tagespass für 10 € kaufen