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  • 22.07.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 179 Abs 3 · IX R 43/07

    Sonderwerbungskosten, Ergänzungsbescheid, Steuerberatungskosten, Rechtsanwaltskosten

    Letzte Änderung: 22. Juli 2009, 14:08 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2007, 11:30 Uhr

    Feststellung von Sonderwerbungskosten durch Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO - Können bei einer vermögensverwaltenden - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielenden - GbR Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskosten, deren irrtümlicher Abzug als Betriebsausgaben bei einem Einzelunternehmen des Klägers durch die Betriebsprüfung festgestellt worden war, durch Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO als Sonder-WK festgestellt werden, wenn der Kläger in der vom ihm als Mehrheitsgesellschafter der GbR abgegebenen Feststellungserklärung auf dem Vordruck Anlage EST 1,2,3, B in der Spalte für "Sonderwerbungskosten" einen Strich gemacht hat und das FA diese Anlage EST 1,2,3 B unverändert und kommentarlos dem Feststellungsbescheid beigefügt hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 43/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 18.6.2007 2 K 190/06

    Normen: AO § 179 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 25.02.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger