21.12.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 Nr 1 · IX R 39/07
Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Prognose, Vermietungszeit
Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 10:23 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2007, 11:30 Uhr
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Ist eine auf Dauer angelegte Vermietung von Ferienwohnungen anzunehmen, wenn zwar die tatsächliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen bekannt ist, am Ferienort aber keine "ortsübliche Vermietungszeit" für Ferienwohnungen feststellbar ist - Trägt in einem solchen Fall das Finanzamt die Feststellungslast dafür, dass der Steuerpflichtige die ortsübliche Vermietungszeit für Ferienwohnungen um mehr als 25 v.H. unterschritten hat - Ist dann, wenn die durchschnittliche ortsübliche Vermietungszeit nicht feststellbar ist, eine tatsächliche Vermietungsdauer von mindestens 100 Tagen im Kalenderjahr erforderlich, um eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit anzunehmen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 39/07
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 11.12.2006 14 K 92/05
Normen: EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 19.08.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung